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Allgemeine Geschäftsbedingungen


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AGB Beratungsleistungen



§ 1 Geltung



I.) Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Beratungsangebote der John Seyfert (Medien) mit ihren Mandanten, unabhängig vom Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen und vertraglich übernommenen Beratungsleistungen.



II.) Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind rechtsgültig, sobald sie vom Mandanten mündlich oder schriftlich erteilt worden sind. Sie unterliegen ab dem Moment diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jederzeit vom Mandanten angefordert werden können. Die Nicht-Anforderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt stillschweigendes Einverständnis mit denselben voraus.



III.) Soweit Beratungsverträge von John Seyfert Medien schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.



§ 2 Leistungsumfang, Vertragsdurchführung und Urheberrecht



I.) Einzelheiten eines Auftrages wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar, etc. werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag geregelt.



II.) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.



III.) Die Leistungen der Beratung sind erbracht, wenn die vereinbarten Beratungsinhalte wie zum Beispiel Aufgabenstellungen, Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Mandanten erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen vom Mandanten umgesetzt werden.



IV.) John Seyfert Medien ist berechtigt, Leistungen an Unterauftragnehmer zu vergeben.



V.) Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt John Seyfert (Medien) Urheber. Der Mandant erhält in diesen Fällen das eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.



§ 3 Mitwirkung des Mandanten



I.) Der Mandant ist verpflichtet, John Seyfert (Medien) nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Sämtliche Fragen von John Seyfert Medien und eingesetzten Beratern über Angelegenheiten des Mandanten bzw. Unternehmens des Mandanten werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet. Die Berater werden nur Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.



II.) Von John Seyfert Medien gelieferte Ergebnisse und Berichte werden vom Mandanten innerhalb einer Frist von 10 Werktagen abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden John Seyfert Medien unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äußert sich der Mandant innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen.



§ 4 Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlung



I.) Soweit nichts anderes vereinbart wird, erhält John Seyfert Medien eine Vergütung nach Aufwand in Form von Tagessätzen gemäß seinem Angebot. Ein Tagessatz deckt eine Arbeitsleistung von 8 Stunden pro Tag ab. Darüber hinausgehende Arbeitsleistungen werden anteilig vergütet. Bei einer vereinbarten Vergütung zum Festpreis wird gemäß der im Angebot festgelegten Auftrags- und Zahlungsbedingungen abgerechnet.



II.) Für Leistungen, die John Seyfert oder die Erfüllungsgehilfen von John Seyfert Medien nicht im Großraum Leipzig erbringen, werden gesondert Fahrtzeiten, Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.



III.) Für die Rechnungen von John Seyfert Medien gilt eine Zahlungsfrist von 10 Werktagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist John Seyfert Medien berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.



IV.) Ist der Mandant mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist John Seyfert Medien berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.



§ 5 Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit



I.) John Seyfert Medien wird nach bestmöglichen Kriterien alle vertraglich festgesetzten Leistungen erfüllen. Fristen und Termine des Mandanten sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie werden in einem gesonderten Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.



II.) Nicht zu vertreten hat die Coaching John Seyfert Medien beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters von John Seyfert Medien (beispielsweise bei Krankheit), höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die John Seyfert Medien mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit diese Maßnahmen nicht rechtswidrig und von der John Seyfert Medien verursacht worden sind.



III.) Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung und die damit verbundenen Termine um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.



IV.) Soweit Pflichtverletzungen im Sinne von § 280 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung) von John Seyfert Medien zu vertreten sind, gilt ergänzend Paragraph 6.



V.) Rechtliche und steuerliche Beraterleistungen werden durch John Seyfert Medien nicht erbracht.



§ 6 Gewährleistung und Haftung



I.) John Seyfert Medien führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation sowie die Bedürfnisse des Mandanten bezogen durch.



II.) Von Dritten bzw. vom Mandanten gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.



III.) Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Mandant Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Paragraph 3 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung von John Seyfert Medien ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Mandant führen.



IV.) John Seyfert Medien haftet für Schäden des Mandanten nur, wenn und soweit sie von John Seyfert Medien vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Mandant führen.



V.) Vertragliche Schadenersatzansprüche des Mandanten gegen John Seyfert Medien verjähren innerhalb von 2 Jahren ab Anspruchsentstehung. Für Ansprüche des Mandanten aus Pflichtverletzung oder Vertragsaufhebung gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Sie beginnt mit Entstehung des Anspruchs und Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Mandanten von den Anspruch begründenden Umständen.



VI.) Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von John Seyfert Medien nicht automatisch garantiert werden, da dieser auch von der jeweiligen Aufgabenstellung abhängig ist.



§ 7 Geheimhaltung und Datenschutz



I.) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse und vertraulichen Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln und sie Dritten nicht zugänglich zu machen.



II.) Der Mandant gestattet John Seyfert Medien, betriebswirtschaftliche Daten seines Unternehmens zur Erstellung von Statistiken zu speichern. John Seyfert Medien sichert zu, dass die Daten vertraulich behandelt und nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben werden.



§ 8 Absage/Verschiebung von Beratungsterminen



I.) Verbindlich vereinbarte Beratungstermine können von den Vertragsparteien bis 3 Arbeitstage vor den jeweiligen Terminen kostenfrei abgesagt und verlegt werden. Bei einer Absage des Mandanten innerhalb einer Frist von 3 Arbeitstagen vor dem Termin kann John Seyfert Medien die abgesagten Beratungsstunden in Rechnung stellen.



II.) Für abgesagte Beratungstermine wird einvernehmlich und zeitnah ein neuer Termin festgelegt.



§ 9 Absage/Verschiebung von Schulungen



I.) Verbindlich vereinbarte Schulungen können von den Vertragsparteien bis 10 Arbeitstage vor den jeweiligen Terminen kostenfrei abgesagt und verlegt werden. Gleiches gilt, soweit die Absage und Verlegung aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses erforderlich geworden ist, das von keiner Seite zu vertreten ist und das die Durchführung des Termins unzumutbar oder unmöglich macht.



II.) Bei einer Absage einer Schulung ab dem 10. Arbeitstag vor dem Seminar fallen Stornogebühren in Höhe von 50 % des Schulungspreises an. Bei einer Absage ab dem 3. Tag vor der Schulung wird der gesamte Schulungspreis erhoben. Zu erstatten sind daneben die aufgewendeten sonstigen Kosten (Reisekosten, Hotelkosten, etc.) unter Berücksichtigung etwaiger Stornierungsgutschriften.



III.) Fallen Schulungstermine aufgrund nicht genügender Teilnehmerzahl aus, so werden die bereits angemeldeten Teilnehmer hierüber rechtzeitig informiert.



IV.) Für abgesagte Schulungstermine wird einvernehmlich ein neuer Termin festgelegt.



§ 10 Kündigung eines Beratungsvertrages



I.) Ein Vertrag kann vom Mandanten jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen ordentlich gekündigt werden. In diesem Fall kann John Seyfert Medien die vereinbarte Vergütung verlangen, abzüglich dessen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart.



II.) Jede Partei kann einen Vertrag fristlos aus wichtigem Grund kündigen, wenn die andere Partei gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages verstoßen und nicht unverzüglich nach schriftlicher Aufforderung Abhilfe geschaffen hat. III.) Die Kündigung bedarf der Schriftform.



§ 11 Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mandanten



I.) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.



II.) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten entfalten gegenüber von John Seyfert Medien keine Wirkung, selbst wenn John Seyfert Medien ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.



§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand



I.) Erfüllungsort für Leistungen ist Leipzig, soweit es nicht ausdrücklich schriftlich in einem gesonderten Vertrag anderweitig festgelegt ist.



II.) Gerichtsstand für alle Klagen gegen die John Seyfert Medien ist Leipzig.



 



Stand 08.04.2015


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